Karsten Henrich

Karsten Henrich

Aktuelles

Bad Endbach – vorbildlich!

Aus dem Polizeibericht: »Hinterland. Die Polizei Biedenkopf führte am Mittwoch, dem 10. Februar Jugendschutzkontrollen in Biedenkopf, Bad Endbach und Gladenbach durch- mit einem erschreckenden Ergebnis! Bei vier von sechs Versuchen gelang es der 16-jährigen Testkäuferin absolut problemlos hochprozentigen Alkohol zu kaufen. Zwei Kaufversuche scheiterten an den aufmerksamen Kassiererinnen.

Information und Aufklärung von Eltern und Gewerbetreibenden sind als präventive Maßnahmen ein Mittel für einen wirksamen Jugendschutz. Gleichzeitig ist es eine Tatsache, dass die vom Jugendschutzgesetz vorgegebenen Altersgrenzen bei der Abgabe auch von Alkohol oft nicht eingehalten werden. Gerade so kurz vor dem Höhepunkt der Faschingszeit entschloss sich die Polizei Biedenkopf zu einer Jugendschutzkontrolle hinsichtlich des Erwerbs alkoholischer Getränke.

Nach eingehenden, vorbereitenden Gesprächen stellte sich eine 16-jährige Praktikantin der Polizei am 10. Februar als Testkäuferin zur Verfügung. Unter ständiger Beobachtung von Polizeibeamten in Zivil betrat die Jugendliche Geschäfte in Bad Endbach, Gladenbach, Weidenhausen und Biedenkopf. Sie begab sich zu den Regalen mit den hochwertigen Spirituosen, griff sich eine Flasche und ging zur Kasse. Nur in zwei Fällen, beides Geschäfte in Bad Endbach, fragten die Kassiererinnen nach dem Alter und verhinderte somit pflichtgemäß den Kauf.

In den übrigen Verkaufsstellen, zwei Mal in Gladenbach und je ein Mal in Biedenkopf und Weidenhausen, bezahlte das Mädchen und verließ unbehelligt und ungefragt den Laden. Die beobachtende Polizei nahm der Jugendlichen vor der Tür die Ware sofort wieder ab und stellte die
Verkäufer zur Rede. Die jeweiligen Kassierer hatten sich einfach keine Gedanken über den Kunden und die Ware gemacht. Mindestens zwei saßen dabei an Kassen, die beim Lesen des Strichcodes warnen und anzeigen: "Achtung! Verkauf nur an Personen ab 18 Jahre!" Die Polizei leitete gegen die betroffenen Kassierer Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz ein. Der Regelbußgeldbetrag für eine derartige Ordnungswidrigkeit beträgt 400 Euro!




12.2.2010 // 16:42:22 Uhr // Autor: Karsten // 345 mal gelesen



Kommentare




Name   
Homepage
Kommentar
 Bitte Sicherheitscode eingeben!
Sicherheitscode
 
 

Startseite
Newsletter

RSS-Feed
Kommentar-Feed

referrer

google.de (225)
karsten-henrich.de (6)
facebook.com (58)
twitter.com
feedly.com
funkhaus.org (168)
quetschehuinkundpres…
google.com (2)
eherink.de (2)

google

einladung+mafia+party, karstenhenrich.de, martin+weber+endbach, karstenhenrich, Gel%C3%A4ndespiel+für+erw, karsten+henrich, rewe nürnberg dr pepper, schwesternwohnheim marburg, gibt es in hamburg root beer%3, carsten henrich, Kinderlieder Pass auf kleines, karsten henrich, drugs, Gel%C3%A4ndespiele für er, Gel%C3%A4ndespiele+für+Er, lahn-dill-therme, karsten+henrich%23, karsten+henrih, root beer mannheim, lustige+apfelgeschichte,

kommentare

grills, moonwalk, drink, tipp …
Strangles: Error 404... …
cooks und eats :P …
shot - no comment :-) …
tickles - ist auch nicht zu v …



links

Freizeittipps

Premium Wanderwege in Deutschland

www.PREMIUM-WANDERN.de –
höchster Wandergenuss in Deutschland


Freunde

Abistammtisch

Manuel funkt

Nicoles Blog

Quetschehuink und Preschtlingsxels

Nicole und Ralf schreiben über eine Kultur- und Sprachübergreifende Verbindung.

Sebbis Blog

Svens Blog

Tines Blog


Kino - DVD

Amazon


Aktuelles

Google


Persönlich

Geschenkeliste

Wer mir eine Freude machen will ...


Glauben / Gemeinde

fegtory

Jugendgruppe der FeG Bad Endbach

Marcos G-danken

Lesenswert


Design

Provinzglück Werbeagentur

Mein Arbeitsplatz!

Sven Gerhardt

Ein begabter Illustrator ;-)



Intern
Impressum